Über den Online-Dienst
Dieser Online-Dienst bietet die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz zu melden. Alle Informationen können auch ohne persönliche Daten an die zuständige Behörde geleitet werden. Das Verfahren kann vollständig anonymisiert werden und lässt keine Rückschlüsse auf die Informantin oder den Informanten zu, darum brauchen Sie auch kein Nutzerkonto. Es ist keine Strafanzeige und keine Meldung an die bundeseigene Financial Intelligence Unit (FIU).
Wer den Dienst nutzen kann
Alle, die in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Verstöße gegen das GwG wahrnehmen und melden möchten, können den Online-Dienst nutzen.
So geht's
1. Anmelden
Melden Sie sich anonym im Online-Dienst an. Hier finden Sie den Online-Dienst für Ihre Region. Achtung: Um Anonymität zu gewährleisten, klicken Sie den entsprechenden Link in unserem Portal nicht an, sondern kopieren Sie ihn und fügen ihn in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
2. Branchenauswahl
Wählen Sie die passende Branche aus, um die zuständige Behörde für Ihre Meldung zu informieren. Sie können wählen zwischen:
- Notare
- Glücksspiel
- Buchmacher
- Lohnsteuerhilfevereine
- Güterhändler, Kunstvermittler oder Kunstlagerhalter
- Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler
- Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder
- Finanzunternehmen
3. Informationen eingeben
Geben Sie Ihre Informationen ein und laden bei Bedarf ergänzende Dokumente hoch. Sie können Kontaktdaten angeben, müssen es aber nicht.
4. Anonymen Briefkasten einrichten
Nach Abschicken Ihres Hinweises erhalten Sie eine Referenznummer. Damit können Sie einen anonymen Briefkasten einrichten, der die weitere gesicherte Kommunikation mit den Behörden ermöglicht. Das zertifizierte BKMS® Incident Reporting schützt Ihre Anonymität, solange Sie selbst keine personenbezogenen Daten eingeben.
Weitere Informationen zum Thema Geldwäsche und Finanzkriminalität finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.