Verstoss Geldwaeschegesetz

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Häufig gestellte Fragen

Welche Gebühren fallen für den Online-Dienst an?

Keine. Die Nutzung des Online-Dienstes ist in jedem Fall kostenfrei. Das gilt auch dann, wenn die hinweisgebende Person ihren Namen angeben möchte.
 

Wie sicher ist die anonyme Meldung eines Verdachts?

Der Online-Dienst nutzt die zertifizierte Verschlüsselungslösung BKMS® , die in einem geschlossenen System innerhalb einer hochsicheren Infrastruktur betrieben und bereitgestellt wird. BKMS® entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und ist u. a. bei der Hamburger Polizei im Einsatz.


Kann ich nach einem ersten Hinweis weiter mit den Behörden kommunizieren?

Ja. Sie können ein anonymes Postfach nutzen, um mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu bleiben und z. B. Dateien hochzuladen. Ich möchte die Behörden nicht anonym kontaktieren, sondern meinen Namen angeben. Kann ich den Online-Dienst trotzdem nutzen?


Ich möchte die Behörden nicht anonym kontaktieren, sondern meinen Namen angeben. Kann ich den Online-Dienst trotzdem nutzen?

Ja. Die Anonymisierung ist eine Möglichkeit für Sie, keine zwingende Voraussetzung.